Terms and Conditions

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) von White Tiger Revolution
AGB für Verträge und Zehnerkarten, Stand 12.04.2019
§1 Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von White Tiger Revolution (im
Folgenden: WTR) angebotenen Leistungen (Kurse, Personaltraining und Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages.
Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft im ausgewählten Studio.
§2 Vertragsdauer/Kündigung
Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen WTR und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 6 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils sechs
weitere Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform
gekündigt wird.
Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform
gekündigt wird.
Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform
gekündigt wird.
Ein Vertrag für Kinder mit der Erstlaufzeit von 3 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate, wenn er nicht spätestens ein Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Gleiches gilt für den Eltern-Kind-Tarif.
Zehnerkarten verfallen nach einem Jahr und sind nicht übertragbar. Im Falle eines
Vertragsabschlusses kann WTR sich vorbehalten, evtl. offene Trainingseinheiten der Zehnerkarte mit dem Vertrag zu verrechnen, falls die Zehnerkarte noch gültig ist.
Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
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Im Falle von Missachtung der AGBs oder Trainingsbedingungen sowie der Missachtung von Trainingsanweisungen behält sich WTR vor, ein Hausverbot auszusprechen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Sämtliche Ansprüche des Sportlers/ der Sportlerin entfallen mit sofortiger Wirkung.
§3 Benachrichtigungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, WTR im Falle einer Änderung der Post- und/oder der Mailadresse und/oder der Bankverbindung zu benachrichtigen.
§4 Fälligkeit des Mitgliedbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag wird bei einem Vertrag durch einen Lastschrifteinzug beglichen. WTR
behält sich vor, die gebuchten Leistungen zum 1. des Monats einzuziehen. Der vereinbarte
Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des
Kreditinstituts zu erstatten.
Gerät das Mitglied mit drei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen
Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur
Zahlung fällig. Zehnerkarten werden im Voraus bezahlt. Die Zahlung ist entweder direkt bar bei WTR zu zahlen oder wird mit entsprechender Ermächtigung durch den Lastschrifteinzug von WTR berechnet.
§5 Nutzungszeiten des Studios
Die Nutzung des Studios ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Die Öffnungszeiten sind im Studio und auf der Homepage ausgehangen und einsehbar. Erfolgt bis 20.30 Uhr kein Eintritt, ist das Mitglied danach nicht mehr berechtigt, das Studio zu betreten. Änderungen im Kursplan sowohl was Umfang, Zeiten und Formate angehen behält sich WTR vor. Jeder Neukunde hat eine kostenlose Probeeinheit seiner Wahl zur Verfügung. Ab dem zweiten Betreten des Studios hat der Kunde entweder einen Vertrag oder eine Zehnerkarte mit WTR zu vereinbaren. Weitere Probetrainings sind nicht möglich.
Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Kunden Mitglied von WTR werden, wenn ein
Erziehungsberechtigter die Erlaubnis dazu gibt. Eine Kopie des Personalausweises und ein persönlicher Kontakt sind dazu erforderlich. WTR behält sich vor, in diesem Punkt begründete Ausnahmen zu beschließen.
Eventuelle Sonderkonditionen können variieren und sich jederzeit im Umfang, Preis sowie Dauer bzw. Zeit der Nutzung ändern, ohne dass ein Anspruch für unsere Mitglieder daraus erwächst.
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Im Falle einer Zehnerkarte gilt: Bei Betreten des Studios hat das Mitglied seine Zehnerkarte für das entsprechende Datum zu unterschreiben. Je Trainingseinheit wird eine Einheit der Zehnerkarte fällig. Eine Trainingseinheit entspricht einer Zeitstunde. Trainiert das Mitglied an einem Tag mehrere Trainingseinheiten, so werden automatisch alle in Anspruch genommenen Einheiten der Zehnerkarte fällig und das Mitglied hat diese zu unterschreiben.
§6 Verhaltensregeln
Das Mitglied ist verpflichtet, die geltende Hausordnung zu befolgen. Diese ist in den
Räumlichkeiten von WTR für jedes Mitglied ausgehangen und einsehbar. Im Falle einer
Missachtung behält sich WTR vor, dem Mitglied ein Hausverbot auszusprechen.
§7 Haftung
WTR übernimmt keinerlei Haftung. Das Training erfolgt immer auf eigene Gefahr.
§8 Trainingstauglichkeit
Die WTR ist über sämtliche Erkrankungen und Einschränkungen eines Sportlers oder Sportlerin umgehend zu informieren. Im Zweifel kann WTR ein ärztliches Attest einfordern. Besteht ein Zweifel an der Trainingstauglichkeit und ein entsprechendes Attest kann nicht vorgelegt werden,
dann kann der Sportler vom Training ausgeschlossen werden.
§9 Kindertraining
Die Eltern sind verpflichtet, das Kind vor Beginn des Trainings in die Räumlichkeiten von WTR zu begleiten und anzumelden. Am Ende des Trainings sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind direkt abzuholen. Im Falle von Krankheit ist WTR darüber zu informieren. Es wird gebeten, dass sich die Eltern während des Trainings im Vorraum von WTR aufhalten. Gegen Abschluss eines Vertrages o.Ä. können sie das Sportangebot von WTR nutzen. Eltern haften für ihre Kinder. WTR übernimmt keinerlei Haftung und das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
§10 Doping
Gebrauch und Verkauf von Präparaten, die nach der Internationalen Dopingliste der WADA (World Anti-Doping Agency) verboten sind, und ähnliche Mittel sind in den Räumlichkeiten von WTR strikt verboten. Im Falle einer Missachtung behält sich WTR vor, dem Mitglied ein Hausverbot auszusprechen.
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§11 Bezahlung
Das Mitglied hat die Möglichkeit, angebotene Produkte zu kaufen. Dies ist durch eine Barzahlung an der Kasse oder durch einen genehmigten Lastschrifteinzug möglich. Das Mitglied kann an der Kasse ein Verzehrguthaben aufladen, sodass spätere Käufe damit verrechnet werden. Ist das
Guthaben erschöpft, wird das Mitglied darüber in Kenntnis gesetzt. WTR behält sich vor, Produkte einzubehalten, wenn sie nicht bezahlt werden können. WTR händigt bei jedem Verkauf eine Quittung aus. Bei der Abrechnung über einen Lastschrifteinzug ist WTR nicht verpflichtet, jede einzelne Position anzugeben, sondern berechnet die gesamte Summe für den entsprechenden Monat oder Verkauf.
§12 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden
Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages und Zehnerkarten erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Foto, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.
Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt.
Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.
Der für die Datenverarbeitung verantwortliche ist Christian Leistekow. Zu weiteren Informationen über die Rechte der Mitglieder und über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die jeweils geltende Richtlinie zum Datenschutz verwiesen, die auf der Homepage und in den Räumlichkeiten von WTR zu finden ist.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestraße 2-4, D-40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, poststelle@ldi.nrw.de
Dem Mitglied stehen gegenüber White Tiger Revolution, Annastr. 19, D-52477 Alsdorf folgende Rechte zu:
Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw.
Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf
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Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte
und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§13 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
WTR ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§14 Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser
Schriftformklausel. Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, die Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist WTR berechtigt, den Mitgliedsvertrag sofort zu kündigen. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.


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